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   VG Potsdam, 31.05.2018 - 3 L 237/18   

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https://dejure.org/2018,43741
VG Potsdam, 31.05.2018 - 3 L 237/18 (https://dejure.org/2018,43741)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31.05.2018 - 3 L 237/18 (https://dejure.org/2018,43741)
VG Potsdam, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 3 L 237/18 (https://dejure.org/2018,43741)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Mainz, 10.07.2020 - 1 L 441/20

    Weiteres Vorgehen gegen tierschutzwidrige Haltung von Schweinen und Tieren

    Schließlich reicht die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4; vgl. auch VG Augsburg, Beschluss vom 18. September 2009 - Au 5 S 09.985 -, juris, Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 02.02.2021 - B 1 K 19.449

    Abgrenzung öffentlich-rechtliches Handeln einer Gemeinde von privatrechtlichem

    Eine solche Anordnung beinhaltet einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, der die rechtliche Befugnis zur Eigentumsübertragung auf den handelnden Hoheitsträger übergehen lässt (vgl. VG Schleswig, B.v. 2.12.2013 - 1 B 99/13 - BeckRS 2014, 48178; VG Würzburg, B.v. 26.7.2018 - 8 E 18.927 - BeckRS 2018, 20825 Rn. 22; B.v. 12.11.2018 - W 8 K 18.926 - BeckRS 2018, 28908 Rn. 16; VG Potsdam B.v. 31.5.2018 - 3 L 237/18 - BeckRS 2018, 24238 Rn. 4).
  • VG Mainz, 04.02.2020 - 1 L 1132/19
    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 25. November 2019 - 3 L 760/19 -, Rn. 6 f.; Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, BeckRS 2018, 24238, beck-online; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris, Rn. 4).
  • VG Potsdam, 25.11.2019 - 3 L 760/19
    Die allenfalls vage Aussicht, dass der Antragsgegner die Veräußerung mit den Erwerbern einvernehmlich rückabwickeln könnte, reicht für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht aus (so bereits die erkennende Kammer in ihrem Beschluss vom 31. Mai 2018 - VG 3 L 237/18 -, Seite 2 des Urteilsumdrucks, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 13.18 -, juris Rn. 4).
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